Benutzungsordnung

  1. Der Standort des Museumshafens der Hansestadt Rostock – MHR – umfasst die Bereiche Wasserliegeplätze an der Ostseite (Querpier) und der Nordseite (Längspier) des Haedgehafenbeckens mit landseitigen Quer- und Stufenpierflächen, der Winterstellfläche (Stirnseite Halbinsel) und dem Vereinshaus mit Terrasse auf der Haedgehalbinsel.
  2. Jeder Schiffsführer, Eigner oder Gastlieger ist für die Einhaltung der Benutzungsordnung verantwortlich. Zuwiderhandlungen bedeuten Verlust des Liegeplatzes und Verlassen des MH.
  3. Vorstandsmitglieder und Hafenwarte des MHR e.V. und die Hafenbehörde sind weisungsberechtig gegenüber allen Nutzern.
  4. Wasserfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Personen befinden sich auf dem Gebiet des MH auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der MHR e.V. schließt für sich und seine Vertreter jede Haftung aus.
  5. Wasserfahrzeuge an den Liegeplätzen des MHR einschließlich der Gastlieger müssen versichert sein. Unversicherte Schiffe dürfen weder festmachen oder liegen, noch Nutzungsflächen befahren oder Stellflächen an Land belegen.
  6. Jedes Fahrzeug muss unter seemännischen Gesichtspunkten zuverlässig festgemacht sein. Mitglieder und Gäste sind verpflichtet, ihre Schiffe ständig zu beaufsichtigen und in seetüchtigem, schwimmfähigem, sauberen und sicheren Zustand zu erhalten. Im Falle einer Havarie ist der Eigner/Schiffsführer für die unverzügliche Schadensmeldung und -beseitigung verantwortlich. Jedes Schiff mit Dauerliegeplatz erhält einen verbindlich zugewiesenen Elt -Anschluß mit Zähler.
  7. Die Eigner, Schiffsführer und Vereinsmitglieder sowie für die Beaufsichtigung der Schiffe verantwortliche Personen sind verpflichtet die Quer- und Stufenpier im Bereich des Liegeplatzes sowie das Vereinshaus mit dem dazugehörigen Außenbereich und das Winterlager in sauberem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten.
  8. Gastlieger im MH können Traditionssegler oder -motorfahrzeuge, Museumsschiffe, Klassische Yachten sowie andere historische Wasserfahrzeuge sein. Eine Anmeldung und Genehmigung durch Hafenwart des MHR e.V. und / oder beim städtischen Hafenwart ist erforderlich. Sie unterliegen dieser Benutzungsordnung.
  9. Die Entsorgung von Müll, Fäkalien, Altöl u.ä. kann im MH nicht erfolgen. Der Eigner, der Schiffsführer oder die sonstige verantwortliche Person ist verpflichtet, auf eigene Kosten die städtischen Entsorgungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
  10. Für den Bereich des MHR gilt die Landesverordnung MV (Haf VO) in Verbindung mit der Hafenordnung der Hansestadt Rostock sowie diese Benutzungsordnung.

Der Vorstand                                                                                                     Stand 04-18

Hafenwart MuseumshafenMaik WolsingMobil: +49 162 2386646
Hafenwart StadthafenTel. 0381-455 266Mobil: 0171-860 4435
Hafenkapitän HROTel. 0381-381 8711
UKWKanal 10: Rostock-Habour
Kanal 73: Warnemünde-Traffic